Arbeitsschutz
Die optimale Sicherheit in Ihrem Unternehmen – ein Muss!
Wir unterstützen beim betrieblichen Arbeitsschutz, bei der Prävention und Arbeitssicherheit zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze.
Gefährdungsbeurteilungen
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz. Laut Gesetz hat jeder Arbeitgeber durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen mögliche Gefährdungen für Arbeitnehmer zu ermitteln.
Begehungen
Wir übernehmen Begehungen nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes zu unterstützen.
Unterweisungen
Wir nehmen die Unterweisung von Versicherten vor. Der Unternehmer hat die Pflicht, die Versicherten über Sicherheit, über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Verhütung entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen, und entsprechend dokumentiert werden.
Ihr Kontakt für Arbeitsschutz
Roland Weiss
07621 92 42 10
info@bbv-akademie.com