Zuschüsse und Prämien

Bürgergeld Bonus

Seit Juli 2023 erhalten Personen, die Bürgergeld beziehen und sich in einer nicht-abschlussbezogenen und mindestens 8-wöchigen Weiterbildung befinden, einen monatlichen Bonus von 75€.

Der Bürgergeld-Bonus wird zusätzlich zum Bürgergeld, zur Miete und zur vollständigen Kostenübernahme der nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt. Diese Förderung wird nicht auf den Regelbedarf des Bürgergeldes angerechnet.
Der Anspruch auf den Bonus wird automatisch von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geprüft.

Weiterbildungsgeld

Ab Juli 2023 wird auch Bürgergeld-Empfängern ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt, wenn sie an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Gemäß dem neuen Bürgergeld-Gesetz wird dieses Weiterbildungsgeld auch an Teilnehmer ausgezahlt, die bereits vor dem 01.07.2023 mit einer abschlussbezogenen Weiterbildung begonnen haben. Eine abschlussbezogene Weiterbildung bezieht sich auf Weiterbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, einen Berufsabschluss nachträglich zu erlangen und gegebenenfalls auf bereits vorhandenen Kompetenzen wie Arbeitserfahrung, absolvierten Qualifizierungen im Übergangssystem oder abgebrochenen Ausbildungen aufbauen (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung).
Das Weiterbildungsgeld kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgezahlt werden, wenn die Bildungsmaßnahme einen Berufsabschluss erfordert. Diese Förderung wird ohne Anrechnung auf den Regelbedarf des Bürgergelds gewährt. Der Anspruch wird automatisch von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter geprüft.

Weiterbildungsprämie

Der Staat stellt Umschülern eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 Euro zur Verfügung. Das Geld ist steuerfrei und kann frei verwendet werden, ohne Zweckbindung oder Verrechnung mit anderen Sozialleistungen. Die Prämie dient als Anreiz für Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Bei Bestehen des ersten Teils der gestreckten Abschlussprüfung gibt es 1.000 Euro, und nach Abschluss der gesamten Prüfung werden zusätzlich 1.500 Euro ausgezahlt. Um die Prämie zu erhalten, muss man den Nachweis der Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorlegen.

bbv
Bildung Beruf Vorsprung

Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

bbv Akademie GmbH
Robert-Bosch-Straße 3
79539 Lörrach

07621/9242-10
info@bbv-akademie.com