Förderungen für Arbeitgeber/innen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzubilden und zu qualifizieren. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bietet das Qualifizierungschancengesetz Arbeitgebern finanzielle Unterstützung, Beratung und umfassende Weiterbildungskonzepte, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern und den sich ständig wandelnden Arbeitsmarktanforderungen gerecht zu werden.
Die Agentur für Arbeit bietet Unternehmen, Beratung und ein Weiterbildungskonzept an, um Beschäftigte gezielt zu qualifizieren. Die Beratung erfolgt mit individueller Expertise vor Ort und umfasst verschiedene Bereiche:
• Analyse der aktuellen Personalstruktur, um Empfehlungen für die Personalplanung abzuleiten
• Identifizierung von Entwicklungspotenzialen der Beschäftigten und Ermittlung des konkreten Weiterbildungsbedarfs
• Planung und Umsetzung der Qualifizierungen
• Beantragung von Förderleistungen
• Qualifizierung der Beschäftigten während Kurzarbeit
Das Ziel der Beratung ist ein maßgeschneidertes Weiterbildungskonzept, das den Bedürfnissen des Betriebs entspricht.
Für eine effiziente Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service (AG-S) eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Weiterbildung der Beschäftigten kann finanziell gefördert werden. Es gibt teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Für die Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen:
• Die berufliche Weiterbildung sollte mehr als 120 Stunden umfassen (muss nicht am Stück absolviert werden)
• Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger müssen für die Förderung zugelassen sein
Die Art der Durchführung (Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend) spielt keine Rolle, solange sie den Bedürfnissen des Betriebs entspricht
Bei Weiterbildungen während Kurzarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Förderungen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Kostenerstattung und Zuschüsse variiert je nach Unternehmensgröße:
Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmen):*
• Bis zu 100% Kostenerstattung der Lehrgangskosten
• Bis zu 75% Kostenerstattung zum Arbeitsentgelt
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen):
• Bis zu 50% Kostenerstattung der Lehrgangskosten
• Bis zu 50% Kostenerstattung zum Arbeitsentgelt
• Zusätzlich bis zu 100% Kostenerstattung bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen):
• Bis zu 25% Kostenerstattung der Lehrgangskosten
• Bis zu 25% Kostenerstattung zum Arbeitsentgelt
• Zusätzlich bis zu 100% Kostenerstattung bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen):
• Bis zu 15% Kostenerstattung der Lehrgangskosten
• Bis zu 25% Kostenerstattung zum Arbeitsentgelt
• Zusätzlich bis zu 100% Kostenerstattung bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Es besteht auch die Möglichkeit, bis zu 15% höhere Zuschüsse für jede Betriebsgröße zu erhalten. Zusätzlich können bei Vorliegen von Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner und einem erhöhten Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb weitere Prozentsätze gewährt werden.