Bildungsgutschein - für Ihre kostenlose Umschulung oder Weiterbildung
Für Arbeitnehmer & Arbeitssuchende
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
wird Ihnen Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung komplett finanziert.
Beantragen können Sie diesen bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind.
Berufstätige erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Weiterbildung berufsbedingt „notwendig“ ist.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeinsam prüfen.
Wer kann gefördert werden?
• Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher Hartz IV)
• Beschäftigte in Kurzarbeit
• Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung
• Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen eine Kündigung droht
• befristet Beschäftigte, dessen Arbeitsvertrag ausläuft
Wann erhalten Berufstätige einen Bildungsgutschein?
• Wenn eine drohende Arbeitslosigkeit dadurch abgewendet werden kann
• Wenn ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann
Welche Kosten können von einem Bildungsgutschein übernommen werden?
• Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
• Fahrtkosten
• Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
Wie müssen Sie vorgehen?
Nachdem Sie den Bildungsgutschein von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten haben, ist dieser 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann in dieser Zeit für Ihre Umschulung oder Weiterbildung bei uns eingelöst werden.
Lassen Sie sich dazu ganz unverbindlich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Tel.: 07621-9242 10
info@bbv-akademie.com